RUDELSINGEN

General terms and conditions of

RUDELSINGEN

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen RUDELSINGEN GmbH, Parkallee 7, 48155 Münster, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: RUDELSINGEN GmbH, Parkallee 7, 48155 Münster, DE

    3. Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weitergegeben werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

    2. Sofern Tickets über die auf dieser Website zur Verfügung gestellte Wiederverkaufsfunktion weiterveräußert werden, gelten die folgenden Bedingungen:

      1. Die Wiederverkaufsfunktion steht nur für Tickets zur Verfügung, die vom Veranstalter über die vivenu-Services ordnungsgemäß erworben wurden (sog. Sekundärmarkt). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Wiederverkaufsfunktion für einzelne Veranstaltungen, Ticketarten und -kategorien oder zu bestimmten Zeitpunkten einzuschränken oder auszuschließen, insbesondere aufgrund vertraglicher Vorgaben von Partnern (z.B. Künstlern, Spielstätten) oder behördlicher Auflagen. Es besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Weiterverkauf von Tickets.

      2. Mit Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt erklärt der verkaufende Endkunde („Erstkäufer“) verbindlich, das Ticket an den Veranstalter zu dem ursprünglichen Ticketpreis (Nennwert) oder zu dem gemäß Ziff. 5.2.3 festgelegten Preis („Zweitmarktpreis“) zurückzugeben bzw. zu verkaufen, sobald ein anderer Endkunde („Zweitkäufer“) das Ticket erwirbt. Im Falle eines erfolgreichen Weiterverkaufs überträgt der Veranstalter das Ticket auf den Zweitkäufer. Das ursprünglich an den Erstkäufer ausgestellte Ticket wird storniert bzw. invalidiert, während ein neues Ticket für den Zweitkäufer erstellt wird.

      3. Der Veranstalter kann für den Weiterverkauf von Tickets feste Preise oder eine Preisspanne vorgeben. Es können zusätzliche Gebühren für den Wiederverkauf anfallen.

      4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verkaufsreihenfolge von direkt vom Veranstalter angebotenen Tickets und über die Wiederverkaufsfunktion angebotene Tickets („Sekundärmarkttickets“) zu steuern. Insbesondere können zuerst noch verfügbare Tickets verkauft werden, bevor Sekundärmarkttickets zum Verkauf angeboten werden. Sofern mehrere Sekundärmarkttickets für denselben Bereich oder dieselbe Kategorie (z.B. in Stehblöcken) verfügbar sind, erfolgt die Auswahl der zum Verkauf stehenden Sekundärmarkttickets nach einem vom Veranstalter festgelegten, nicht-diskriminierenden Faktor, der u.a. den Zeitpunkt des Einstellens in den Sekundärmarkt berücksichtigt.

      5. Der Kunde wird über den Status des zum Wiederverkauf angebotenen Tickets per E-Mail informiert. Insbesondere erhält der Erstkäufer nach erfolgreichem Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt eine Bestätigung per E-Mail. Der Erstkäufer kann das Ticket jederzeit und solange aus dem Sekundärmarkt entfernen, bis sich das Ticket im Warenkorb eines Zweitkäufers befindet. Sollte ein zum Weiterverkauf angebotenes Ticket nicht verkauft werden (z.B. wegen Ablaufs der Veranstaltung, Stornierung), erhält der Erstkäufer eine entsprechende Mitteilung.

      6. Nach erfolgreichem Weiterverkauf zahlt der Veranstalter dem Erstkäufer den Zweitmarktpreis zuzüglich etwaiger Gebühren. Die Auszahlung erfolgt gemäß vereinbarter Zahlungsmethode.

      7. Ein über die Wiederverkaufsfunktion erworbenes Ticket kann vom Zweitkäufer gemäß der Regelungen dieser Ziff. 5 über die Wiederverkaufsfunktion erneut zum Weiterverkauf angeboten werden. Es gelten insofern die Voraussetzungen und Bedingungen wie für den Erstkäufer.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

      2. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      3. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Sofern der Endkunde Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben die gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere des Verbraucherschutzes) unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu der Sitz von vivenu.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen -

    RUDELSINGEN GmbH

    1. Geltungsbereich der AGB

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der

    RUDELSINGEN GmbH - im Folgenden „RUDELSINGEN GmbH“ oder „Veranstalter“ - und ihren

    Kunden und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen. Für Rechtsgeschäfte zwischen der

    RUDELSINGEN GmbH und den Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen

    Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die Allgemeinen

    Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen der RUDELSINGEN GmbH, die durch

    ihre eigenen Künstler durchgeführt werden, als auch für Veranstaltungen, bei denen andere

    Künstler auftreten.

    1.2 Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen wird hiermit

    widersprochen, es sei denn, RUDELSINGEN GmbH stimmt diesen ausdrücklich zu. Diese

    Zustimmung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der

    Auftragserteilung auf die AGB des Kunden verwiesen wird und RUDELSINGEN GmbH seine

    Leistung vorbehaltslos durchführt.

    1.3 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung von RUDELSINGEN GmbH oder

    durch den Erwerb oder Verwendung eines Gutscheins oder sonstiger Artikel oder der

    Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Durchführung einer Sonderveranstaltung erkennt

    der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses als

    rechtlich bindend an.

    1.4 Kontaktdaten

    RUDELSINGEN GmbH

    Parkallee 7

    48155 Münster

    Tel.: 0251 77 68 05

    Email: info@rudelsingen.de

    2. Eintrittspreise und Ermäßigungen

    2.1 Es gelten die von der RUDELSINGEN GmbH im Internet, in sonstigen Publikationen oder an

    der Abendkasse ausgewiesenen Preise. Irrtümer sind vorbehalten. Soweit nicht anders

    ausgewiesen ist, sind die Ticketpreise inklusive Umsatzsteuer.

    2.2 Folgende Personengruppen erhalten im Vorverkauf und an der Abend/ Vorstellungskasse

    Ermäßigung auf den Tageskartenpreis einer Life-Veranstaltung:

    • Schüler, Studierende und Auszubildende unter 28 Jahren
    • Rentner
    • Schwerbehinderte
    • sozial Benachteiligte Menschen mit entsprechendem Nachweis

    Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden

    Nachweises gewährt. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist

    ausgeschlossen. Erwerber bzw. Besitzer von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet auf

    Anfrage des Einlasspersonals beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den

    Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist die RUDELSINGEN

    GmbH berechtigt den Differenzbetrag zu erheben oder gegebenenfalls den Einlass zu

    verwehren.

    3. Kauf von Eintrittskarten, Reservierungen, Gutscheincodes

    3.1 Bei einer Buchung von Tickets über das Online-Ticketing-System geht das Angebot für den

    Vertragsabschluss vom Kunden aus. Der Preis je Veranstaltungsticket, etwaige zusätzliche

    Kosten sowie der Endpreis der Bestellung werden dem Kunden vor Abschluss des

    Bestellprozesses angezeigt. Dabei kann der Endpreis den Kartenpreis übersteigen. Nach

    Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss

    eines Vertrages durch Auslösung des Buttons "Bezahlen" ab. Sofern RUDELSINGEN GmbH das

    Angebot des Kunden annimmt, bestätigt sie dies bei den Zahlungsarten per PayPal,

    Sofortüberweisung und Kreditkarte durch eine E-Mail, welche gleichzeitig die Angebotsannahme

    darstellt. Mit dieser Email wird das Ticket zum Selbst-Ausdrucken verschickt. Für die

    Annahmeerklärung gilt in der Regel eine Frist von 24 Stunden nach Eingang des Angebots. Der

    Kunde ist verpflichtet, RUDELSINGEN GmbH zu unterrichten, wenn er diese Bestätigungs-E-Mail

    nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat. Bei der Zahlungsart per Überweisung (auch „auf

    Rechnung“ genannt) bekommt der Kunde mit Abschluss der Bestellung eine E-Mail, in der der

    Gesamtbetrag der Bestellung, die Beschreibung der Bestellung sowie die Zahlungsinformationen

    ausgewiesen sind. Diese E-Mail stellt gleichzeitig die Angebotsannahme dar und erfolgt

    unmittelbar nach Eingang des Angebots. Unmittelbar nach oder gleichzeitig mit der Bestätigungs-

    E-Mail bekommt der Kunde eine weitere E-Mail mit einem Link, über den eine Internetseite

    aufgemacht werden kann, wo die Karte zum Herunterladen und Selbst-Ausdrucken zur

    Verfügung steht. Die Stornierungs- und Umbuchungsbestimmungen finden sich auf der

    Bestellbestätigungsseite. Der Kunde ist verpflichtet, RUDELSINGEN GmbH zu unterrichten,

    wenn er diese Bestätigungs-E-Mail und die E-Mail mit dem Ticket nicht unmittelbar nach Abgabe

    des Angebots sowie die Stornierungs-E-Mail nicht vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung

    erhalten hat.

    Sollen für die ausgewählte Veranstaltung keine Tickets mehr vorhanden sein, wir der Kunde mit

    seinen hinterlegten Daten auf die Warteliste aufgenommen und per E-Mail informiert, sobald ein

    Ticket freigeworden ist.

    3.2 Der Vergütungsanspruch entsteht mit Vertragsabschluss. Auf die tatsächliche Abholung oder

    Benutzung der Tickets durch den Kunden kommt es nicht an. Die Zahlung ist per PayPal,

    Sofortüberweisung, Kreditkarte (VISA, American Express, MasterCard), oder per Überweisung

    möglich. Die Zahlungsmethoden stehen je nach zeitlichen und technischen Anforderungen der

    Vertragspartner und nach faktischen und technischen Gegebenheiten zur Verfügung. Der

    Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist sofort nach Vertragsabschluss fällig.

    Beim Kauf per Überweisung ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der E-Mail mit dem

    Gesamtbetrag und der Beschreibung der Bestellung fällig. Zwar bekommt der Kunde unmittelbar

    nach oder gleichzeitig mit der Bestätigungs-E-Mail eine weitere E-Mail mit einem Link, über den

    eine Internetseite aufgemacht werden kann, wo die Karte zum Herunterladen und Selbst-

    Ausdrucken zur Verfügung steht. Diese Karte berechtigt den Kunden nicht zur Teilnahme an der

    Veranstaltung, solange der Kaufpreis nicht bezahlt ist. Der Kunde ist verpflichtet, RUDELSINGEN

    GmbH zu unterrichten, wenn er diese E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat. Sollte die

    Bezahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 5 Tage nach Eingang der Bestellung oder vor

    Beginn der der Veranstaltung nicht erfolgen, hat die RUDELSINGEN GmbH das Recht, die

    Bestellung automatisch zu stornieren. Schadensersatz oder sonstige Ansprüche gegen

    RUDELSINGEN GmbH gleich welcher Art sind ausgeschlossen. Bei der Zahlungsart

    „Überweisung“ ist der Kunde durch die Angebotsannahme zur Zahlung des dort ausgewiesenen

    Gesamtbetrages verpflichtet, unabhängig davon, ob er die gekaufte Karte verwendet. Die

    Zahlung kann an auch an der Abendkasse erfolgen. Der Einlass kann verweigert werden,

    solange die Zahlung nicht erfolgt ist. Die Verweigerung des Einlasses befreit nicht von der

    Zahlungspflicht. Die Zahlungspflicht entfällt nur mit Zugang einer E-Mail der RUDELSINGEN

    GmbH mit der Mitteilung über die Stornierung. Nach dem Beginn der Veranstaltung ist die

    Stornierung ausgeschlossen und die Zahlungspflicht des Kunden bleibt bestehen.

    Die Bezahlung kann auch durch Einlösen von einem Gutschein erfolgen. Hierzu ist neben den

    anderen Zahlungsmöglichkeiten vorgesehen, dass unter „Gutschein einlösen“ die

    Gutscheinnummer eingegeben werden kann, wobei für jede Bestellung nur eine

    Gutscheinnummer eingelöst werden kann. Durch Drücken des Buttons „Gutschein einlösen“ wird

    der Gutschein eingelöst. Dort wird ausgewiesen, welcher Betrag durch den Gutschein abgedeckt

    ist. Solle kein ausdrücklicher Ausweis darüber erfolgen, dass der Gutschein eingelöst wurde, und

    bei technischen Störungen ist der Kunde verpflichtet, RUDELSINGEN GmbH zu unterrichten.

    Etwaige daraus resultierende (Schadensersatz)Ansprüche gegen RUDELSINGEN GmbH, dass

    die Zahlungsabwicklung nicht funktionieren sollte, sind ausgeschlossen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Abwicklung des Ticketing-Systems über den folgenden

    Anbieter erfolgt: vivenu GmbH, Kesselstraße 3, 40221 Düsseldorf, Handelsregister: HRB 89527,

    Amtsgericht Düsseldorf. Weitere Information über den Anbieter finden Sie unter:

    https://vivenu.com/de/imprint

    3.3 Beim Selbst-Ausdrucken ist das Ticket im Papierformat DIN A4 auszudrucken. Es darf nicht

    vervielfältigt oder verändert werden. Falls von diesem Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der

    Besitzer, der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich die

    RUDELSINGEN GmbH das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines

    Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten

    Tickets zu verlangen. Die RUDELSINGEN GmbH haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch

    des Tickets.

    3.4 Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Eintrittskarten diese auf

    Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl)

    zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber der RUDELSINGEN GmbH schriftlich

    oder per Email zu erklären.

    3.5 Die vom Kunden erworbene Eintrittskarte berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch

    der auf der Eintrittskarte abgedruckten Veranstaltung zu dem angegebenen Termin. Zum Einlass

    berechtigen grundsätzlich nur die von RUDELSINGEN GmbH ausgegebenen Eintrittskarten.

    Weitere Leistungen sind, soweit diese nicht auf der Eintrittskarte vermerkt sind, im Kartenpreis

    nicht enthalten.

    3.6 In begrenztem Umfang ist die Reservierung von Sitzplätzen möglich. Ein Anspruch darauf

    besteht nicht. Für die Reservierung eines Sitzplatzes wird grundsätzlich ein zusätzliches Entgelt

    in Höhe von 2 EUR pro Sitzplatz erhoben, soweit beim Kauf bzw. bei der Reservierung kein

    abweichender Preis ausgewiesen ist. Mit Beginn der Veranstaltung verfällt der Anspruch des

    Kunden auf die Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitz- oder Stehplatzes. Der

    Kunde hat dann lediglich Anspruch auf Zuweisung eines nicht-belegten, anderweitigen Sitz- oder

    Stehplatzes.

    3.7 Bei Verlust der Eintrittskarte nach Gefahrübergang wird von RUDELSINGEN GmbH kein

    Ersatz geleistet.

    3.8 Bei einer wiederholten missbräuchlichen Nutzung des Online-Ticket-Systems in Form von

    Mehrfachreservierungen in Veranstaltungen oder der Reservierung und Nichtbezahlung über

    Barzahlen.de sowie bei wiederholter Rückgabe von Tickets behält sich RUDELSINGEN GmbH

    vor, den Kunden zeitlich begrenzt oder dauerhaft von der Möglichkeit der Nutzung des Online-

    Ticket-Systems auszuschließen und dies auch einem ggf. mit dem Ticketverkauf beauftragten

    Dritten mitzuteilen.

    3.9 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten der RUDELSINGEN GmbH durch nicht

    autorisierte Dritte ist ohne die schriftliche Zustimmung von RUDELSINGEN GmbH untersagt.

    3.10  Beim Kauf der Tickets hat der Kunde die Möglichkeit, den Kaufpreis durch eine Spende an

    die RUDELSINGEN GmbH zur erhöhen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zahlung an

    die RUDELSINGEN GmbH. Der Kunde kann beim jeweiligen Ticket einen entsprechenden

    Betrag auswählen. Die RUDELSINGEN GmbH hat keinen Status der Gemeinnützigkeit und kann

    keine Spendenbescheinigungen ausstellen.

    4. Stornierung, Widerrufsrecht, Rückgabe

    4.1 RUDELSINGEN GmbH ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden zu stornieren (einseitiges

    Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingungen

    verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen

    versucht oder sofern aufgrund technischer Probleme vorhandene Kontingente überschritten

    wurden. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der

    gezahlten Beträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung.

    4.2 Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für

    Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im

    Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen

    Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit

    RUDELSINGEN GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet,

    insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung

    von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch RUDELSINGEN GmbH bindend

    und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

    Sollte ein Widerrufsrecht bestehen, gibt der Kunde hiermit folgende generelle Bestätigung ab:

    Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass RUDELSINGEN GmbH vor dem Ende der

    Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu

    schließenden Vertrags ist, beginnen soll. Ferner ist mir bekannt, dass ich bereits mit

    vollständiger Vertragserfüllung durch RUDELSINGEN GmbH das mir gesetzlich

    zustehende Widerrufsrecht verliere.

    4.3 Der Kunde ist berechtigt, sein Ticket bis 0:00 Uhr des Veranstaltungstages umzubuchen.

    Wenn der Kunde über den per E-Mail zugeschickten Link zu dem Ticket geht, kann er hierfür das

    Button „Umbuchen“ anklicken und aus dem Angebot der anstehenden Veranstaltungen ein

    verfügbares Ticket zu den dortigen Bedingungen wählen.

    5. Vorstellungsänderungen und –ausfall

    5.1 Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des

    Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Wird eine andere Produktion / Vorstellung anderer Art

    gespielt als angekündigt, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn

    gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen werden nicht

    erstattet.

    5.2 Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so bestimmt sich das Recht des Kunden

    ein schon gekauftes Ticket zurückzugeben nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    5.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der

    Vorstellung abgelaufen war bzw. wenn ggf. vor einer Halbzeit-Pause abgebrochen wird. Ein

    Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der abgebrochenen Vorstellung

    der RUDELSINGEN GmbH gegenüber geltend zu machen, anderenfalls verfällt der Anspruch.

    6. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung,

    Zurückbehaltungsrecht

    6.1 Bei einem Verbraucher behält die RUDELSINGEN GmbH sich das Eigentum an der

    Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bei personalisierten Tickets

    steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung der

    vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf

    Dritte übertragbar.

    6.2 Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen

    Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

    Sondervermögen, behält die RUDELSINGEN GmbH sich das Eigentum an der Kaufsache bis

    zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden

    vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden

    Anspruchs unter der Bedingung des Ausgleichs aller noch offenen Forderungen aus der

    Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte

    übertragbar.

    6.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche

    rechtskräftig festgestellt oder von der RUDELSINGEN GmbH unbestritten oder anerkannt sind.

    Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit dessen

    Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

    6.4 Befindet sich der Kunde gegenüber der RUDELSINGEN GmbH mit irgendwelchen

    Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

    7. Haftung von RUDELSINGEN GmbH, Ersatzpflicht

    7.1 RUDELSINGEN GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Inhalte der Vorführungen.

    7.2 RUDELSINGEN GmbH haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch für

    abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. RUDELSINGEN GmbH übernimmt

    diesbezüglich keine Obhutspflichten.

    7.3 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen

    sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der

    Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die

    Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung

    von RUDELSINGEN GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags

    notwendig ist.

    7.4 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RUDELSINGEN GmbH nur auf den

    vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es

    sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des

    Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    7.5 Soweit die Haftung der RUDELSINGEN GmbH nach den vorstehenden Absätzen

    ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und

    Verrichtungsgehilfen.

    7.6 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

    7.7 Für Schäden, welche durch Dritte (insbesondere andere Besucher), verursacht werden, haftet

    RUDELSINGEN GmbH nicht, es sei denn, RUDELSINGEN GmbH oder ihr gesetzlicher Vertreter

    oder Erfüllungsgehilfe hat durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zum Schaden beigetragen.

    Die Haftungseinschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

    Gesundheit.

    7.8 Bei groben technischen Mängeln (dauerhafter Ton- oder Bildstörungen, technisch bedingte

    Unterbrechungen von jeweils länger als 30 Minuten Dauer) im Rahmen der Vorführung, die auf

    eine Pflichtverletzung des Veranstalters zurückgehen, hat der Kunde Anspruch auf

    Rückerstattungen des Kartenkaufpreises. Gehen die Mängel nicht auf eine Pflichtverletzung des

    Veranstalters zurück, erhält der Kunde einen Gutscheincode von der RUDELSINGEN GmbH für

    eine beliebige Veranstaltung der RUDELSINGEN GmbH, der 3 Jahre gültig ist. Die

    diesbezüglichen Regelungen unter Ziff. 4.3 gelten hier entsprechend. Ein weitergehender

    Schadensersatz gleich welcher Art wird ausgeschlossen.

    7.9 Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen), welche von Dritten im Rahmen

    bestehender Verträge oder Absprachen erbracht werden, haftet nicht RUDELSINGEN GmbH,

    sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

    8. Schlussbestimmungen

    8.1 Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder

    öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder für den Fall von grenzüberschreitenden

    Verträgen, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz der RUDELSINGEN GmbH.

    8.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins

    deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

    8.3 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die

    Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine

    unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem

    Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung

    möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.

    Stand: Februar 2025